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   BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70   

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https://dejure.org/1970,2913
BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70 (https://dejure.org/1970,2913)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1970 - IV B 56.70 (https://dejure.org/1970,2913)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1970 - IV B 56.70 (https://dejure.org/1970,2913)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Aufhebung einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dem geltenden Recht der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechenden Baugenehmigung im Rechtsmittelverfahren - Inbetrachtkommen eines Widerrufs der rechtmäßigen Baugenehmigung wegen der veränderten Sachlage - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70
    Der Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO geht - wie der beschließende Senat wiederholt, und zwar auch gegenüber der Verfahrensweise des Berufungsgerichts, betont hat - dahin, daß "der Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrags führenden Erwägungen des Gerichts erfahren" soll, "um in der Lage zu sein, sich in der Verfolgung seiner Rechte darauf einzurichten, insbesondere einen neuen oder ergänzenden Beweisantrag zu stellen oder im abschließenden Vortrag sich mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen" (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Juni 1961 in DVBl. 1961, 668 f.).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70
    Der Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO geht - wie der beschließende Senat wiederholt, und zwar auch gegenüber der Verfahrensweise des Berufungsgerichts, betont hat - dahin, daß "der Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrags führenden Erwägungen des Gerichts erfahren" soll, "um in der Lage zu sein, sich in der Verfolgung seiner Rechte darauf einzurichten, insbesondere einen neuen oder ergänzenden Beweisantrag zu stellen oder im abschließenden Vortrag sich mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen" (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Juni 1961 in DVBl. 1961, 668 f.).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV B 192.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70
    Die vom Berufungsgericht hier wie in anderen dem Senat bekannten Fällen (vgl. das erwähnte Urteil vom 30. April 1969 und den Beschluß vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 192.66 -) offenbar schematisch verwendete Formel, "das zur Entscheidung Erforderliche (ergebe) sich aus den Akten und aus der mündlichen Verhandlung", kann zwar - wie der Senat ebenfalls mehrfach ausgeführt hat - dem Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO je nach Lage des Falles gerade noch genügen.
  • BVerwG, 05.02.1969 - IV B 11.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70
    Damit hatte der Kläger hinreichend Zeit, sich auf die neue Prozeßlage einzustellen und gegebenenfalls erneut mündliche Verhandlung zu beantragen, notfalls mit dem Hinweis auf die dürftige und nichtssagende Begründung des den Beweisantrag ablehnenden Beschlusses (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1969 - BVerwG IV B 11.65 - [S. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.12.1968 - IV B 208.68

    Genehmigung zur Errichtung einer Garage auf der Nachbargrenze - Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 56.70
    Dies hat der Senat in einem vergleichbar liegenden Fall bereits durch Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 208.68 - ausgesprochen; daran hält er fest.
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